AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hillert Media – Elisabeth Hillert-Schwarz
Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Leistungen. Abweichende Bezugsvorschriften des Bestellers verpflichten uns nur, wenn wir diese ausdrücklich und schriftlich bestätigen.
Lieferfristen
Liefer- und Herstellungsfristen gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Hindernisse; sofern solche auf die fristgemäße Erfüllung des Vertrages erheblich einwirken, verlängern sich die Leistungsfristen entsprechend. Wir sind in einem solchen Fall auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten – außer bei grober Fahrlässigkeit. Haben wir die Verzögerung verschuldet, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, nachdem er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig.
Versand und Gefahrübergang
Alle Leistungen, Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt die Wahl des Transportmittels uns überlassen. Mit der Absendung an den Auftraggeber, spätestens mit Verlassen des Betriebsgeländes des Auftragnehmers geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung des Werkes vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Versendungskosten trägt.
Preise und Zahlungsbedingungen
Unsere Preise verstehen sich rein netto ab unserem Geschäftssitz; sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein.
Liegt zwischen Auftragsbestätigung und Liefertermin ein Zeitraum von mehr als drei Monaten, behalten wir uns eine Änderung des Preises vor, sofern nicht ein ausdrücklicher Festpreis vereinbart worden ist.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Auftragssumme sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Werke unser Eigentum.
Gewährleistung
Bei Schäden, die durch technische Defekte, Stromausfall oder sonstige Umstände entstehen, sind wir nur zum Ersatz des Rohmaterials verpflichtet. Herstellungs- und Aufnahmekosten, Honorar- und Gagenforderungen bleiben von der Haftung ausgeschlossen. Ein Gewährleistungsanspruch beschränkt sich nach unserer Wahl auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Gewährleistungspflicht besteht nur, wenn uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt wurden.
Urheber- und Leistungsschutzrechte
Soweit Urheber-, Verwertungs- oder sonstige Schutzrechte an unseren Leistungen bestehen, gehen diese auf den Besteller nur durch schriftliche Vereinbarung über. In solchen Fällen ist eine Weiterübertragung nicht zulässig.
Unabhängig von jedweder Rechteübertragung behält Hillert Media – Elisabeth Hillert, außer schriftlich anders vereinbart, das Recht Filmsequenzen und Set-Fotos zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen.
Die räumliche und zeitliche Erweiterung vereinbarter Aufführungs- und Verbreitungsrechte sowie die Erhöhung der Auflage bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Der Auftraggeber haftet für Schäden und Nachforderungen, die uns durch Überschreitung räumlicher und zeitlicher Verbreitungslimits entstehen.
Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an uns abgeltbar.
Werden vom Auftraggeber geschützte Werke wie Musik, Sprache oder sonstige Kreativleistungen zur Bearbeitung oder Verwendung im Rahmen eines Auftrages eingereicht, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte daran dem Auftraggeber. Wir sind nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt oder die Verwendung dieser Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.
Produktionsabsagen und Terminverschiebungen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, nicht ausgeführt, so steht uns – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – eine Ausfallsumme i.H.v. 50% der kalkulierten Auftragssumme zu. Ein Auftrag, der aus Gründen, die wir nicht zu verschulden haben, angefangen und nicht fertiggestellt werden kann, wird in voller Höhe abgerechnet. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Angebot begonnen wurde. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, das ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sei.
Bei kurzfristigen Absagen oder Verschiebungen von Drehterminen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare für Aufnahmeteam und Darsteller als vereinbart:
Bei Stornierung in einem Zeitraum von 5 bis 3 Tagen vor dem geplanten Drehtermin: 50% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.
Bei Stornierungen innerhalb 3 Tagen, jedoch minimal 1,5 Tagen vor dem geplanten Drehtermin: 75% der Honorare für das Aufnahmeteam und der Gagen für Darsteller sowie 75% der Miete für das Equipment. Hinzu kommen die Kosten für die erneute Organisation des Drehs inklusive externer Kosten wie Drehgenehmigungen und ähnlichem.
Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 1,5 Tage vor dem geplanten Drehtermin wird der gesamte kalkulierte Drehaufwand in Rechnung gestellt.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerungen durch den Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) berechtigen uns, das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Verzögert sich der Produktionsablauf durch Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers um mehr als 6 Monate, so sind wir berechtigt, aus dem Vertrag zurückzutreten. Bis dahin angefallene Aufwände hat der Auftraggeber zu tragen.
Rechteübertragung innerhalb des Hillert Media – Netzwerkes
Jeder freiberufliche Mitarbeiter des Hillert Media – Netzwerkes überträgt mit der Honorarzahlung für seine Leistungen dem Produzenten Elisabeth Hillert, Inhaberin von Hillert Media, an sämtlichen im Rahmen der Mitwirkung zu erbringenden Leistungen und sämtlichen in dieser Leistungserbringung entstandenen Werken und Rechten die ausschließlichen inhaltlich, örtlich und zeitlich uneingeschränkten urheber-, leistungsschutzrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte für die Verwendung und Auswertung zu allen Zwecken in allen technisch bekannten Medien und Nutzungsformen, einschließlich der mit einer solchen Auswertung verbundenen Nutzung des Rechts am eigenen Bild und Namen und an der eigenen Stimme.
Die Rechtsübertragung – auch für noch zukünftige Nutzungsarten – erfolgt bei einer Zusammenarbeit, künftige Rechte gehen im Zeitpunkt ihrer Entstehung auf Hillert Media – Elisabeth Hillert über.
Hillert Media ist berechtigt, ohne weitere Zustimmung des eingekauften Mitarbeiters die ihm eingeräumten Rechte ganz und teilweise – auch als nicht ausschließliche Rechte – auf Dritte zu übertragen und eine Weiterübertragung einzuräumen.